AGB
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Mietbedingungen für die Ferienwohnung
1. Mietgegenstand
Der Vermieter vermietet dem Mieter das im beigefügten Mietvertrag beschriebene Mietobjekt (Ferienwohnung) für die vereinbarte Vertragsdauer zur ausschließlichen Nutzung für Urlaubszwecke. Eine Überlassung an Dritte, insbesondere eine Untervermietung, ist nicht gestattet. Die maximale Belegungszahl darf die im Mietvertrag festgelegte Anzahl nicht überschreiten.
2. Mietpreis und Nebenkosten
Der vereinbarte Gesamtmietpreis beinhaltet alle Nebenkosten, sofern diese nicht nach individuellem Verbrauch berechnet werden oder Zusatzleistungen betreffen, die der Mieter freiwillig in Anspruch nimmt.
3. Mietdauer und Rückgabe der Wohnung
Das Mietobjekt wird dem Mieter am Anreisetag ab 15:00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung gestellt. Bei einer Anreise nach 18:00 Uhr ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Am Abreisetag hat der Mieter das Mietobjekt bis spätestens 10:00 Uhr in besenreinem Zustand zu räumen. Folgende Arbeiten sind vom Mieter vor Abreise zu erledigen:
- 
Abziehen der Bettwäsche, 
- 
Spülen des Geschirrs, 
- 
Entleeren von Papierkörben und Mülleimern. 
4. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Mietbeginn durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden Stornogebühren gemäß gesetzlicher Bestimmungen erhoben. Nach der gängigen Rechtsprechung beträgt der Schadenersatz für Ferienwohnungen 90 % des vertraglich vereinbarten Mietpreises. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen, um im Falle von Krankheit, Unfall oder Todesfall des Mieters oder naher Angehöriger abgesichert zu sein. Der Mieter kann einen Ersatzmieter benennen, der in das Vertragsverhältnis eintritt. Der Vermieter kann den Eintritt verweigern, sofern berechtigte Zweifel an der wirtschaftlichen oder persönlichen Zuverlässigkeit des Ersatzmieters bestehen. In diesem Fall haften der ursprüngliche und der neue Mieter als Gesamtschuldner.
5. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn der Mieter seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt oder sich vertragswidrig verhält, sodass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist. In diesem Fall kann der Vermieter Schadenersatz gemäß Ziffer 4 der Mietbedingungen verlangen.
6. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Beide Vertragsparteien können den Mietvertrag kündigen, wenn dessen Erfüllung aufgrund unvorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
7. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die korrekte Beschreibung des Mietobjekts sowie die ordnungsgemäße Bereitstellung der vereinbarten Leistungen. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Insbesondere ist eine Haftung für höhere Gewalt (z. B. Brand, Überschwemmung) ausgeschlossen.
8. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und das Inventar sorgfältig zu behandeln. Er haftet für alle durch ihn, seine Begleitpersonen oder Besucher schuldhaft verursachten Schäden. Der Mieter ist verpflichtet, Schäden oder Mängel unverzüglich dem Vermieter zu melden. Unterlässt er dies, können keine Ansprüche auf Mietminderung oder Schadenersatz geltend gemacht werden. Das unsachgemäße Entsorgen von Abfällen oder Flüssigkeiten in Spülbecken, Toiletten oder Abflüssen ist untersagt. Kosten für Verstopfungen durch unsachgemäße Nutzung trägt der Mieter. Der Mieter hat zudem die geltenden Regeln zur Abfalltrennung einzuhalten.
9. Tierhaltung
Die Haltung von Haustieren ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Diese Genehmigung kann bei auftretenden Unzutäglichkeiten widerrufen werden. Der Mieter haftet für alle durch das Tier verursachten Schäden.
10. Veränderungen am Mietobjekt
Veränderungen am Mietobjekt, insbesondere bauliche Eingriffe oder Installationen, dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters vorgenommen werden.
11. Vertragsänderungen
Sämtliche Änderungen, Nebenabreden oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
12. Internetnutzung
Der Mieter kann den bereitgestellten WLAN-Zugang kostenfrei nutzen. Der Vermieter übernimmt jedoch keine Haftung für Ausfälle, technische Probleme oder Schäden (z. B. durch Viren). Der Mieter ist verpflichtet, den Internetzugang nicht missbräuchlich zu nutzen und keine Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben. Bei Verstößen haftet der Mieter für entstehende Schäden.
13. Schlüsselverlust
Bei Verlust eines Schlüssels hat der Mieter die Wiederbeschaffungskosten in Höhe von 30,00 € pro Schlüssel zu tragen.
14. Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist das Amtsgericht am Standort des Mietobjekts für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis zuständig. Dieser Ort gilt als Erfüllungsort des Vertrages.